Allgemeine Vermietbedingungen für das Mieten von Reisemobilen inklusive Zubehör

Diese Vermietbedingungen gelten zwischen dem Mieter und Steffen Klampt, Strong Travel Reisemobilvermietung, Merkendorf 39, 07950 Zeulenroda-Triebes (im nachfolgenden „Vermieter“ genannt.). Ihr Geltungsbereich erschließt sich auf die Vermietung von Reisemobilen inklusive Zubehör (im nachfolgenden Fahrzeug genannt) sowie sämtliche Geschäfte über das Portal www.strong-travel.de. Die Vermietbedingungen gelten ausschließlich. Nebenabreden und Abänderungen bedürfen der Schriftform.

I. Vertrag und Vertragsgegenstand

    1. Der Vermieter ist kein Reiseveranstalter. Er schuldet lediglich die Überlassung der Mietsache inklusive Zubehör (im Folgenden „Fahrzeug“ genannt) während der Vertragslaufzeit. Aus dem Mietvertrag lassen sich keine weitere Urlaubsleistungen ableiten. Der Vermieter haftet nicht für die Richtigkeit von Reiseberichten, die auf www.strong-travel.de veröffentlicht werden.
    2. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit durch Weitergebrauch ist ausgeschlossen.

II. Vertragsmäßige Nutzung der Mietsache

    1. Die vertragsmäßige Nutzung des Fahrzeuges ist ausschließlich der Antritt und die Durchführung einer Reise. Andere Nutzungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Das Nutzen des Fahrzeuges für sittenwidrige Zwecke ist ausgeschlossen. Untersagt sind weiterhin die Teilnahme an Wettrennen, der Transport von Waren und Stoffen außerhalb der Reisedurchführung, der Transport von gefährlichen und giftigen Stoffen und Substanzen, zur Nutzung für Straftaten nach inländischem oder ausländischem Recht sowie die gewerbliche Personenbeförderung.
    2. Die Weitervermietung des Fahrzeugs ist nicht gestattet.
    3. Wenn der Mieter das Fahrzeug nicht vertragsgemäß gebraucht, kann der Vermieter ab Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Umstands außerordentlich und fristlos zurücktreten. Der Mieter hat denn keinen Anspruch auf die Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen. Der Mietpreis wird in jedem Fall bis zur Rückgabe des Fahrzeuges berechnet. Ein solches Rücktrittsrechts des Vermieters besteht auch, wenn das Fahrzeug noch nicht übergeben wurde und der Vermieter davon Kenntnis erlangt, das der Mieter vor hat, das Fahrzeug nicht vertragsgemäß zu nutzen.
    4. Im gesamten Fahrzeug gilt striktes Rauchverbot. Bei Verstößen werden die Reinigungs- und Instandhaltungskosten in Rechnung gestellt.
    5. Das Fahrzeug darf nicht anderen Personen als die im Mietvertrag bezeichneten Personen, überlassen werden. Für alle Schäden bei einer unbefugten Fahrzeugüberlassung haftet ausschließlich der Mieter.
    6. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nach den im jeweiligen Land geltenden Verkehrsregeln zu führen. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht zu führen, wenn er wegen Drogen- oder Alkoholkonsums fahruntüchtig ist. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht führen, wenn er wegen Übermüdung fahruntüchtig ist.
    7. Der Mieter darf am Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen.
    8. Der Mieter haftet für Verstöße gegen die gültigen Straßenverkehrsregeln, die er zu verantworten hat, ausschließlich selbst. Sollten die Strafverfolgungsbehörden rechtsgültig Ansprüche gegen den Vermieter haben und durchsetzen, die aus Verstößen des Mieters resultieren, hat der Mieter dem Vermieter diese zuzüglich anfallenden Kosten zu ersetzen.

III. Mietpreis

    1. Als Mietpreis gilt die bei Vertragsschluss gültige Tagespreisliste pro angefangenen Kalendertag. Das Mietverhältnis beginnt mit der Fahrzeugübergabe und endet mit der Fahrzeugrückgabe. Bei verspäteter Abholung muss der Mieter die nicht genutzten Tage nach bei Vertragsschluss gültiger Preisliste als Ausfallgebühr tragen.

IV. Ausland und Krisengebiete

    1. Der Vermieter darf das Fahrzeug in der Bundesrepublik Deutschland nutzen. Auslandsreisen in europäische Länder sind möglich, solange die geografischen Ländergrenzen von Europa und der Europäischen Union eingehalten und nicht überschritten werden. Außerhalb dieser Begrenzung besteht kein Versicherungsschutz. Bei Missachtung haftet der Mieter in vollem Umfang bei entstandenen Schäden am Fahrzeug samt Zubehör, an sich und seinem Eigentum und bei Schäden Dritter.
    2. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind nicht gestattet und stellen einen Vertragsverstoß dar.

V. Einweisung, Übergabe & Rückgabe

    1. Wird die Mietsache nicht wie vereinbart zurückgegeben, schuldet der Mieter den für die jeweiligen Tage aktuell geltenden Mietpreis Dadurch sind Schadensersatzansprüche Dritter, und Schäden beim Vermieter, die durch die nicht rechtzeitige Rückgabe entstehen nicht abgegolten. Weitere Kosten, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, insbesondere die Fahrzeugrückführungskosten, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
    2. Das Fahrzeug wird durch den Vermieter Innen wie Außen in einem gereinigten Zustand übergeben und durch den Mieter ebenso zurückgegeben. Ist das nicht der Fall so kann der Vermieter folgende Serviceleistungen berechnen:
    • Innenreinigung ab 59€
    • Toilettenreinigung ab 149€
    3. Bei erhöhtem Verschmutzungsgrad werden die Preise nach Aufwand (94 € pro Stunde) berechnet. Die Alle Preisangaben verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
    4. Stellt der Mieter nach Beginn des Mietsverhältnisses Mängel an der Mietsache fest, hat er diese dem Vermieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen und durch Fotoaufnahmen zu dokumentieren. Schadenersatzansprüche bei verspäteter Mängelanzeige sind ausgeschlossen.
    5. Die Kosten für die Zustellung und Rückgabe des Fahrzeugs sind vom Mieter zu tragen.
    6. Der Mieter gibt das Fahrzeug nach Ablauf der Mietdauer vollgetankt zurück. Wenn der Mieter das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgibt, berechnet der Vermieter dem Mieter den fehlenden Kraftstoff zum Tagespreis. Außerdem trägt der Mieter die logistischen Kosten für das Nachbefüllen des Treibstoffs (Personal, Treibstoff, Verschleiß). Die Kosten werden durch den Vermieter nachgewiesen.
    7. Müssen nach mangelhafter Rückgabe Schäden behoben werden, kann der Vermieter zunächst nach Kostenvoranschlägen abrechnen.
    8. Der Mieter ist bei der Fahrzeugübergabe verpflichtet, sich einer Einweisung in das Fahrzeug zu unterziehen.

VI. Schmier- und Betriebsstoffe

    1. Der Vermieter übergibt das Fahrzeug mit vollem Kraftstoff- und Schmierstofftank. Während der Mietzeit betankt der Mieter das Fahrzeug auf eigene Kosten.
    2. Wird das Gas oder die Toilettenchemie während der Reise aufgebraucht und der Mieter benötigt mehr Vorrat, dann kann der Mieter diesen auf eigene Kosten befüllen lassen. Ein nicht aufgebrauchter Vorrat wird bei der Rückgabe nicht rückvergütet.
    3. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sachgemäß zu behandeln. Er hat regelmäßig den Zustand des Fahrzeuges auf Verkehrssicherheit, Öl- und Wasserstände sowie Luftdruck zu überprüfen. Öl- und Wasserstände sowie der Luftdruck korrigiert der Mieter gegebenenfalls auf eigene Kosten. Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, des Mieters oder Dritter, wenn der Mieter seinen Prüf- und Überwachungspflichten nicht nachkommt.

VII. Fahrzeugführer

    1. Der Fahrzeugführer muss mindestens das 25. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Er bestätigt mit Abschluss des Mietvertrages, dass er die nötigen Voraussetzungen erfüllt.
    2. Wenn durch das Nicht-Vorliegen dieser Voraussetzungen durch den Mieter verschwiegen werden, dann haftet dieser für alle daraus entstandenen Schäden.
    3. Der Vermieter haftet auch dann nicht, wenn er die Prüfung der Voraussetzungen fahrlässig oder grob fahrlässig nicht durchführt.

VIII. Tiere

    1. Die Mitnahme von Tieren ist nach Absprache mit dem Vermieter möglich. Auf die Servicepauschale wird dann ein Zuschlag von 49 € (brutto) erhoben.

IX. Servicepauschale

    1. In der Servicepauschale sind enthalten: Übergabe und Rücknahme des Fahrzeugs, Einweisung in die Bedienung und Funktionsweise, Desinfektion aller Kontaktflächen

X. Ausstattung

    1. Die Komplett-Ausstattung beinhaltet: Kopfkissen, Zudecken, Bettbezüge, Handtücher, Duschhandtücher, Geschirrtücher, Küchenutensilien für den alltäglichen Bedarf, Campingstühle und -tisch, 2 Gasflaschen (11kg), Ausgleichskeile, Stromkabel mit CCE-Anschlüssen, 4fach Fahrradträger, Markise, Toilettenchemie. Der Vermieter schuldet lediglich eine alltägliche Küchenausstattung. Auf fehlende Utensilien kann sich der Mieter nicht berufen.

XI. Zahlung

    1. Nach Abschluss des Mietvertrags wird eine Anzahlung in Höhe von 25 Prozent des Gesamtpreises berechnet. Der restliche Betrag ist 28 Tage vor Reiseantrag fällig. Alle Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 7 Tagen zu begleichen. Eine Überschreitung des Zahlungsziels setzt den Mieter automatisch in Verzug.

XII. Kaution und Versicherung im Schadenfall

    1. Im Schadenfall beträgt die Selbstbeteiligung des Mieters 1.000 € bei Vollkasko-Versicherung und 500 € bei Teilkasko-Versicherung. Bei der Fahrzeugübergabe ist die jeweilige Summe vom Mieter als Kaution zu hinterlegen und wird bei der beanstandungsfreien Rückgabe wieder an diesen unverzinst ausgezahlt.
    2. Bei Abschluss der Versicherung „ERGO Reiseversicherung – Selbstbeteiligungs-Schutz Plus die Selbstbeteiligung“ vermindert sich die Kaution auf 250 €.

XIII. Unfall und Schäden während der Mietdauer

    1. Fällt das Fahrzeug aufgrund eines Unfalls aus, entstehen dem Mieter gegenüber dem Vermieter keine Ersatzansprüche bezüglich Ersatzmobilität oder weitergehende Ansprüche
    2. Unfälle und Schäden hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich ausführlich mit Skizze und Fotodokumentation schriftlich beziehungsweise per E-Mail zu melden Namen, Anschrift und Kennzeichen der beteiligten Personen und der Zeugen sind ebenfalls zu dokumentieren. Eine Meldung über SMS oder Messenger-Dienste ist nicht ausreichend. Gegebenenfalls werden die Meldungs- und Dokumentationspflichten des Mieters um die Anforderungen der beteiligten Versicherung oder des jeweils geltenden Länderrechts erweitert.
    3. Notwendige Reparaturen während der Mietdauer, die die Betriebs- uns Verkehrssicherheit gewährleisten beziehungsweise wiederherstellen, darf der Mieter bis einer höhe von 60 Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer in einer Vertragswerkstatt des Herstellers selbst in Auftrag geben. Bei Reparaturen über 60 Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer oder wenn keine Vertragswerkstatt zur Verfügung steht, ist durch den Mieter ein Kostenvoranschlag einzuholen. Er leitet diesen an den Vermieter weiter. Der Vermieter entscheidet über die Reparatur. Der Mieter legt die Reparaturkosten aus bekommt diese gegen Vorlage der Originalbelege der getauschten Teile vom Vermieter erstattet. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten, wenn er den Schaden zu vertreten hat. Auch wenn der Mieter die Kosten zu tragen hat, trifft der Vermieter die Werkstattwahl. Der Mieter hat während der Reparaturdauer kein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug.

XIV. Storno (Rücktritt vom Mietvertrag)

    1. Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist bis 91 Tage vor Mietbeginn gebührenfrei möglich. Danach werden folgende Ausfallgebühren fällig: Bei Rücktritt 90 bis 31 Tage vor Mietbeginn 10 Prozent des Gesamtpreises, bei Rücktritt 30 bis 14 Tage vor Mietbeginn 50 Prozent des Gesamtpreises und bei Rücktritt bei weniger als 14 Tagen vor Mietbeginn 90 Prozent des Gesamtpreises. Der Rücktritt muss schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Vermieter erklärt werden.

XV. Haftung bei Schäden

    1. Für alle Schäden, die der Mieter verursacht – auch an Schäden Dritter - haftet ausschließlich der Mieter, wenn sie fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.
    2. Der Vermieter haftet nicht für alle entstandene Schäden, auch Schäden Dritter, aus Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ebenfalls nicht für Schäden des Mieters, die der Vermieter nicht zu vertreten hat.
    3. Der Vermieter haftet nicht für Schäden und Mängel, die der Mieter durch unsachgemäße oder nicht vertragsgemäße Benutzung des Fahrzeuges herbeigeführt hat.

XVI. Datenweitergabe

    1. Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass der Vermieter im Bedarfsfall die Daten des Mieters an die zuständige Stelle weitergibt wenn Ordnungswidrigkeiten und Straftaten verfolgt oder aufgeklärt werden.

XVII. Sonstiges & Gerichtsstand

    1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
    2. Sollte der Mieter seinen Sitz im Ausland haben, wird hiermit vereinbart, dass ausschließlich deutsches Recht gilt und ausschließlich deutsche Gericht zuständig sind.
    3. Der Gerichtstand ist Greiz.
    4. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit aller anderen unberührt.

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